Rechtsgrundlagen
§§ 23, 36 IfSG
KRINKO/RKI-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur
Prävention nosokomialer Infektionen“
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes 2011 werden regelmäßige (in der
Regel jährliche, nach MedHygV mindestens zweijährige) Fortbildungen zur Aktualisierung
und Vertiefung des im Grundkurs erworbenen Wissens verbindlich. Das Programm richtet sich nach aktuellen Veröffentlichungen und Geschehnissen und bietet gleichzeitig Raum für Fragen der Teilnehmer. Praxisrelevanz wird durch Fallbeispiele und Begehungsergebnisse garantiert.
Kann auch als Schnupperkurs für den Kurs Hygienebeauftragte(r) in der Pflege verwendet werden.
Fachliche Leitung:
PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene